Pflegesätze

Was ein Platz im Schwalmgrund kostet

Die Heimentgelte stehen hier vollständig, je Pflegegrad und einmal pro Tag und pro Monat. Was davon die Pflegekasse trägt und was als Eigenanteil bleibt, rechnen wir Ihnen am Telefon durch.

Fragen zu den Kosten? 06698 1704

Kosten

Die Kosten im Überblick

Unten stehen die Heimentgelte je Pflegegrad, einmal pro Tag und einmal pro Monat. Darunter, was die Pflegekassen dazuzahlen, und was vor einer Aufnahme zu klären ist.

Wenn Sie einen Posten nicht einordnen können, rufen Sie an. Wir gehen die Aufstellung mit Ihnen durch.

Übersicht

Heimentgelte nach Pflegegrad

Platzhalter: Die Beträge werden eingetragen, sobald die aktuellen Entgelte vorliegen.

Heimentgelte pro Tag

PostenPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflege und Betreuung0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Ausbildungszuschlag0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Unterkunft und Verpflegung0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Investitionskosten0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
EEE0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Gesamtheimentgelt0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Zuzahlungsbetrag0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

Heimentgelte pro Monat

PostenPflegegrad 1Pflegegrad 2Pflegegrad 3Pflegegrad 4Pflegegrad 5
Pflege und Betreuung0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Ausbildungszuschlag0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Unterkunft und Verpflegung0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Investitionskosten0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
EEE0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Gesamtheimentgelt0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €
Zuzahlungsbetrag0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €0,00 €

Zuschüsse

Folgende Zuzahlungen leisten die Pflegekassen

  • Pflegegrad 1 – 0,00 Euro
  • Pflegegrad 2 – 0,00 Euro
  • Pflegegrad 3 – 0,00 Euro
  • Pflegegrad 4 – 0,00 Euro
  • Pflegegrad 5 – 0,00 Euro

Vor der Aufnahme

Wichtige Informationen

Vor der Aufnahme in die Einrichtung ist die Zustimmung der zuständigen Pflegekasse einzuholen, da nur in diesen Fällen auch eine entsprechende Kostenübernahme erfolgt.

Sollte der Heimbewohner nicht in der Lage sein, seinen Anteil an den Unterbringungs- und Verpflegungskosten aus dem eigenen Einkommen oder Vermögen zu finanzieren, besteht dem Grunde nach ein Anspruch auf Kostenübernahme nach dem Bundessozialhilfegesetz (BSHG). Es wird empfohlen, sich rechtzeitig mit dem örtlich zuständigen Sozialamt in Verbindung zu setzen.

Bei der Abklärung der Finanzierung stehen wir Ihnen gerne unterstützend zur Seite.

Beratung

Wir rechnen es Ihnen durch

Was am Ende zu zahlen ist, hängt vom Pflegegrad ab und davon, was die Pflegekasse übernimmt. Rufen Sie an, wir gehen es mit Ihnen durch.

Rufen Sie an: Telefon 06698 1704